Allgemeine Geschäftsbedingungen der NET-complete GmbH & Co. KG
Stand September 2023
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Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert werden. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme einer Teillieferung als vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen.
Lieferungen und Leistungen
Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, die stets als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt. Von Mitarbeitern und Handelsvertretern getroffene, über den Kauf hinausgehende mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Eine Abweichung der Lieferung vom Angebot gilt als Erfüllung, wenn die Abweichung geringfügig und dadurch für den Käufer zumutbar ist. Insbesondere Abweichungen im Rahmen des technischen Fortschritts gelten als genehmigt. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ab Lager, ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern nicht anders angegeben, 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Schadens, die von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte behalten wir uns vor. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Unter Verzicht auf die Erfordernis der Gegenseitigkeit nach §387 BGB willigt der Käufer ein, dass auch Forderungen von verbundenen Unternehmen aufgerechnet werden können.
Datenverarbeitung
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Daten, die im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Vertragsabwicklung notwendig sind.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, auch aus früheren Lieferungen und Leistungen, unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung und anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassungen des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig. Wird gelieferte Ware umgebildet, erfolgt dies, ohne dass wir weitergehende Verpflichtungen übernehmen. Zu Test- und Vorführzwecken installierte Software ist unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Kauf des Systems diese zu löschen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes zu benachrichtigen.
Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Beanstandung innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert. Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, beträgt die Gewährleistungszeit für Privatkunden 24 Monate, für gewerbliche Kunden 12 Monate. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt NET-complete in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Damit verbundene Nebenkosten (z.B. Transportkosten, Verpackungskosten) sowie eine angemessene Aufwandspauschale trägt der Kunde. NET-complete gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet und für die nach dem Vertrag vorrausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. NET-complete übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von NET-complete zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von NET-complete über. Ist NET-complete zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Sachmängel bestehen nicht
- bei nur unerheblicher Abweichung oder Beeinträchtigung von der vereinbarten Beschaffenheit
- wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, gelagert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen des Herstellers entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
- wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
- für Verschleißteile, Verbrauchsmaterial, Medien etc.
Haftung
Soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet NET-complete nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet NET-complete nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Gleiches gilt für Termine und Fristen.
Allgemeine Bestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird Dresden als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.